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   BVerwG, 13.12.1979 - 5 C 1.79   

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BVerwG, 13.12.1979 - 5 C 1.79 (https://dejure.org/1979,111)
BVerwG, Entscheidung vom 13.12.1979 - 5 C 1.79 (https://dejure.org/1979,111)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Dezember 1979 - 5 C 1.79 (https://dejure.org/1979,111)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beurteilungsermächtigung eines Ausschusses zur Entscheidung über die Berufsbefähigung von Bewerbern zum Architekten - Vereinbarkeit eines Landesgesetzes mit Bundesrecht - Nachweis "künstlerischer" Planungsfähigkeit bei der Auswahl eines Architekten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 59, 213
 
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 25.01.1967 - VI C 58.65
    Auszug aus BVerwG, 13.12.1979 - 5 C 1.79
    Allerdings ist eine ausweitende Annahme einer Beurteilungsermächtigung mit der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG dann nicht vereinbar, wenn diese dadurch unterlaufen würde (BVerwGE 26, 65 [74]; 29, 279 [280]); die Ausfüllung unbestimmter Rechts- und Gesetzesbegriffe aufgrund richtungweisend normierter Merkmale ist eine herkömmliche und anerkannte Aufgabe der Rechtsanwendungsorgane (BVerfGE 13, 153 [164]; 15, 275), und zwar gerade auch der zur rechtlichen und tatsächlichen "Vollprüfung" berufenen Gerichte.

    Außerhalb des Bereichs überwiegend planungspolitisch-prognostischer Verwaltungstätigkeit (dazu - abgrenzend - neuerdings Urteil vom 22. März 1979 - BVerwG 7 C 33.78 - [DVBl. 1979, 877]) hat das Bundesverwaltungsgericht in diesem Sinne im wesentlichen in drei Bereichen Beurteilungsermächtigungen der Behörde anerkannt, nämlich bei Prüfungsentscheidungen, bei prüfungsähnlichen Entscheidungen (besonders im Schulbereich) und bei bestimmten Werturteilen, etwa im Rahmen der Beurteilung von Beamten und - in etwas anderer Sicht - bei der Indizierung jugendgefährdender Schriften (vgl. u.a. BVerwGE 26, 65 [74] mit weiteren Nachweisen; 38, 105 [109]; 39, 197 [203 f.]).

  • BVerwG, 07.05.1971 - VII C 51.70

    Klage gegen eine Prüfungsentscheidung im zweiten juristischen Staatsexamen -

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1979 - 5 C 1.79
    Die Frage, ob einer hoheitlich tätigen Stelle im Rahmen der Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs eine solche Beurteilungsermächtigung zusteht, richtet sich nach dem anzuwendenden materiellen Recht (Urteil des erkennenden Senats BVerwGE 51, 104 [110], ferner BVerwGE 5, 153 [162 f.]; Beschluß vom 12. Juli 1973 - BVerwG 7 B 70.72 - [Buchholz 421.2 Nr. 31]; BVerwGE 38, 105 [109]; 57, 130 [136 f.]).

    Außerhalb des Bereichs überwiegend planungspolitisch-prognostischer Verwaltungstätigkeit (dazu - abgrenzend - neuerdings Urteil vom 22. März 1979 - BVerwG 7 C 33.78 - [DVBl. 1979, 877]) hat das Bundesverwaltungsgericht in diesem Sinne im wesentlichen in drei Bereichen Beurteilungsermächtigungen der Behörde anerkannt, nämlich bei Prüfungsentscheidungen, bei prüfungsähnlichen Entscheidungen (besonders im Schulbereich) und bei bestimmten Werturteilen, etwa im Rahmen der Beurteilung von Beamten und - in etwas anderer Sicht - bei der Indizierung jugendgefährdender Schriften (vgl. u.a. BVerwGE 26, 65 [74] mit weiteren Nachweisen; 38, 105 [109]; 39, 197 [203 f.]).

  • BVerfG, 10.10.1961 - 2 BvL 1/59

    Verfassungsmäßigkeit des § 3 Abs. 1 KVStG

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1979 - 5 C 1.79
    Allerdings ist eine ausweitende Annahme einer Beurteilungsermächtigung mit der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG dann nicht vereinbar, wenn diese dadurch unterlaufen würde (BVerwGE 26, 65 [74]; 29, 279 [280]); die Ausfüllung unbestimmter Rechts- und Gesetzesbegriffe aufgrund richtungweisend normierter Merkmale ist eine herkömmliche und anerkannte Aufgabe der Rechtsanwendungsorgane (BVerfGE 13, 153 [164]; 15, 275), und zwar gerade auch der zur rechtlichen und tatsächlichen "Vollprüfung" berufenen Gerichte.
  • BVerwG, 16.12.1971 - I C 31.68

    Verfassungswidrigkeit der Indizierung aufgrund des gesetzlichen Werbeverbots des

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1979 - 5 C 1.79
    Außerhalb des Bereichs überwiegend planungspolitisch-prognostischer Verwaltungstätigkeit (dazu - abgrenzend - neuerdings Urteil vom 22. März 1979 - BVerwG 7 C 33.78 - [DVBl. 1979, 877]) hat das Bundesverwaltungsgericht in diesem Sinne im wesentlichen in drei Bereichen Beurteilungsermächtigungen der Behörde anerkannt, nämlich bei Prüfungsentscheidungen, bei prüfungsähnlichen Entscheidungen (besonders im Schulbereich) und bei bestimmten Werturteilen, etwa im Rahmen der Beurteilung von Beamten und - in etwas anderer Sicht - bei der Indizierung jugendgefährdender Schriften (vgl. u.a. BVerwGE 26, 65 [74] mit weiteren Nachweisen; 38, 105 [109]; 39, 197 [203 f.]).
  • BVerwG, 24.04.1959 - VII C 104.58

    Nichtversetzung in die Oberprima - Gerichtlich nicht überprüfbarer

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1979 - 5 C 1.79
    Die in früheren Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts gelegentlich vertretene Auffassung, die zu Unrecht erfolgte Verneinung oder Bejahung eines Beurteilungsspielraums sei zugleich ein Verstoß gegen Verfahrensrecht und nach § 137 Abs. 1 VwGO in diesem Umfang vom Revisionsgericht nachzuprüfen (BVerwGE 8, 272 [BVerwG 24.04.1959 - VII C 104/58]; 21, 184 [BVerwG 25.05.1965 - II C 81/62][185 f.]), ist durch die oben angeführte neuere Rechtsprechung überholt.
  • BVerwG, 01.12.1978 - 7 C 68.77

    Ausbildungsnote - Anrechnung auf Gesamtnote - Zweite juristische Staatsprüfung -

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1979 - 5 C 1.79
    Die Frage, ob einer hoheitlich tätigen Stelle im Rahmen der Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs eine solche Beurteilungsermächtigung zusteht, richtet sich nach dem anzuwendenden materiellen Recht (Urteil des erkennenden Senats BVerwGE 51, 104 [110], ferner BVerwGE 5, 153 [162 f.]; Beschluß vom 12. Juli 1973 - BVerwG 7 B 70.72 - [Buchholz 421.2 Nr. 31]; BVerwGE 38, 105 [109]; 57, 130 [136 f.]).
  • BVerfG, 05.02.1963 - 2 BvR 21/60

    Rechtsweg

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1979 - 5 C 1.79
    Allerdings ist eine ausweitende Annahme einer Beurteilungsermächtigung mit der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG dann nicht vereinbar, wenn diese dadurch unterlaufen würde (BVerwGE 26, 65 [74]; 29, 279 [280]); die Ausfüllung unbestimmter Rechts- und Gesetzesbegriffe aufgrund richtungweisend normierter Merkmale ist eine herkömmliche und anerkannte Aufgabe der Rechtsanwendungsorgane (BVerfGE 13, 153 [164]; 15, 275), und zwar gerade auch der zur rechtlichen und tatsächlichen "Vollprüfung" berufenen Gerichte.
  • BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 63.76

    Verkündung eines Gesetzes - Amtsblatt - Abdruck von Unterschriften - Wirksame

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1979 - 5 C 1.79
    Das Bundesverwaltungsgericht hat deshalb die Einräumung einer Beurteilungsermächtigung auch dort nicht für ausgeschlossen angesehen, wo Regelungen an Art. 12 Abs. 1 GG zu messen waren (BVerwGE 56, 31 [BVerwG 07.06.1978 - 7 C 63/76] [47]).
  • BVerwG, 29.06.1957 - II C 105.56
    Auszug aus BVerwG, 13.12.1979 - 5 C 1.79
    Die Frage, ob einer hoheitlich tätigen Stelle im Rahmen der Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs eine solche Beurteilungsermächtigung zusteht, richtet sich nach dem anzuwendenden materiellen Recht (Urteil des erkennenden Senats BVerwGE 51, 104 [110], ferner BVerwGE 5, 153 [162 f.]; Beschluß vom 12. Juli 1973 - BVerwG 7 B 70.72 - [Buchholz 421.2 Nr. 31]; BVerwGE 38, 105 [109]; 57, 130 [136 f.]).
  • BVerwG, 26.08.1976 - 5 C 41.75

    Einziehung eines Wirtschaftsweges - Umlegungspläne - Umfang der Revisibilität -

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1979 - 5 C 1.79
    Die Frage, ob einer hoheitlich tätigen Stelle im Rahmen der Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs eine solche Beurteilungsermächtigung zusteht, richtet sich nach dem anzuwendenden materiellen Recht (Urteil des erkennenden Senats BVerwGE 51, 104 [110], ferner BVerwGE 5, 153 [162 f.]; Beschluß vom 12. Juli 1973 - BVerwG 7 B 70.72 - [Buchholz 421.2 Nr. 31]; BVerwGE 38, 105 [109]; 57, 130 [136 f.]).
  • BVerwG, 07.05.1975 - VII C 37.73

    Investitionszulagen - Erteilen von Bescheinigungen - Erweiterung der

  • BVerwG, 27.09.1962 - II C 164.61

    Grenzen der richterlichen Nachprüfung der Entlassung eines Beamten auf Probe

  • BVerwG, 28.05.1965 - VII C 125.63

    Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe

  • BVerfG, 27.05.1970 - 2 BvR 117/65

    Verfassungsmäßigkeit des § 90 Abs. 5 LBO Baden-Württemberg

  • BVerwG, 22.03.1979 - 7 C 33.78

    Mühlenwirtschaft

  • BVerwG, 02.04.1968 - VI C 73.67

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 05.05.1959 - VII C 66.59
  • BVerwG, 23.01.1961 - II C 129.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 27.11.1973 - I C 15.65

    Ausbildung jenseits des üblichen Ausbildungsgangs

  • BVerwG, 07.12.1966 - I C 109.63

    Eintragung eines Handwerkers als Architekten - Auf die mangelnde architektonische

  • BVerwG, 12.07.1973 - VII B 70.72

    Studienplatzvergabe nach einer Anciennitätsliste - Zulässigkeit des

  • BVerwG, 27.11.1980 - 2 C 38.79

    Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Eignungsbeurteilung des

    Die dem Dienstherrn bei der generellen Eignungsbeurteilung eingeräumte Beurteilungsermächtigung, gegen die aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG keine durchgreifenden Bedenken hergeleitet werden können, findet ihre Berechtigung sowohl in der größeren Sachnähe der Verwaltung zur Auswahl und Führung ihres Personalkörpers als auch - praktikabilitätsorientiert - in der Unvertretbarkeit der einzelnen in Personalangelegenheiten abzugebenden wertenden Urteile (vgl. auch BVerwGE 56, 31 [BVerwG 07.06.1978 - 7 C 63/76] [47]; 59, 213 [216 ff.]).

    Auch Art. 12 Abs. 1 GG schließt die Einräumung einer Beurteilungsermächtigung nicht aus (vgl. BVerwGE 56, 31 [BVerwG 07.06.1978 - 7 C 63/76] [47]; 59, 213 [218 ff.]).

  • BVerwG, 16.05.2007 - 3 C 8.06

    Wein; Weinprüfung; Sinnenprüfung; organoleptische Prüfung; Prüfungskommission;

    Das Bundesverwaltungsgericht hat Gesetzen unter anderem dann eine Beurteilungsermächtigung für die Verwaltung entnommen, wenn der zu treffenden Entscheidung in hohem Maße wertende Elemente anhaften und das Gesetz für sie deshalb ein besonderes Verwaltungsorgan für zuständig erklärt, das weisungsfrei, mit besonderer fachlicher Legitimation und in einem besonderen Verfahren entscheidet; dies zumal dann, wenn es sich um ein Kollegialorgan handelt, das mögliche Auffassungsunterschiede bereits in sich zum Ausgleich bringt und die zu treffende Entscheidung damit zugleich versachlicht (BVerwG, Urteile vom 16. Dezember 1971 - BVerwG 1 C 31.68 - BVerwGE 39, 197 , vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 5 C 1.79 - BVerwGE 59, 213 , vom 7. November 1985 - BVerwG 5 C 29.82 - BVerwGE 72, 195 und vom 26. November 1992 - BVerwG 7 C 20.92 - BVerwGE 91, 211 ).
  • BSG, 02.09.2009 - B 6 KA 34/08 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Sonderbedarfszulassung - Berücksichtigung -

    In diesem Bereich ist kein Raum für die Annahme eines Beurteilungsspielraums; dies entspricht - entgegen der Ansicht des Beklagten - der Rechtsprechung sowohl der Sozial- als auch der Verwaltungsgerichte (zum Beurteilungsspielraum als Frage des materiellen Rechts und nicht des Verfahrensrechts s zB BVerwGE 59, 213, 215 f; im selben Sinne BSGE 95, 199 = SozR 4-2500 § 106 Nr. 11, jeweils RdNr 36).
  • BVerwG, 07.11.1985 - 5 C 29.82

    Voraussetzungen für die Zulassung zum Besuch der Börse mit dem Recht zur

    Ob einer hoheitlich tätigen Stelle im Rahmen der Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs eine Beurteilungsermächtigung eingeräumt ist mit der Folge, daß die Entscheidungen dieser Stelle gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar sind, richtet sich nach dem im Einzelfall maßgeblichen materiellen Recht (Urteil des Senats BVerwGE 59, 213 [BVerwG 13.12.1979 - 5 C 1/79]) und ist, wenn eine ausdrückliche gesetzliche Aussage dazu fehlt, durch Auslegung entsprechend dem Sinn und Zweck der jeweiligen Vorschrift (vgl. BVerwGE 39, 355 ) und unter Berücksichtigung der Eigenart der einschlägigen Verwaltungsmaterie (BVerwGE 15, 251 [BVerwG 18.01.1963 - VII C 106/61]) zu ermitteln.

    Dies spricht ebenso für die Annahme einer Beurteilungsermächtigung (s. auch Schwark, a.a.O., § 7 Rdnr. 15) wie der Umstand, daß die Eignungsbeurteilung nach § 7 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BörsG dem Börsenvorstand als einem sachverständig zusammengesetzten und nach besonderen Grundsätzen gebildeten Kollegialorgan anvertraut ist (vgl. z.B. BVerwGE 39, 197 [BVerwG 16.12.1971 - I C 31/68]; 59, 213 ; 62, 330 , 65, 19 ).

    Sowohl nach dem Wesen der vom Börsenvorstand vorzunehmenden Eignungsbeurteilung als auch im Blick auf Fachkompetenz und Zusammensetzung dieses Gremiums kann nach allem nicht zweifelhaft sein, daß seine Entscheidungen hinsichtlich des Merkmals der beruflichen Eignung in dem Sinne letztverbindlich sein sollen, daß sich die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle auf die Prüfung beschränkt, ob der Eignungsbegriff und die Grenzen der damit verbundenen Einschätzungsprärogative nicht verkannt, zutreffende und vollständige Sachverhaltsermittlungen durchgeführt, allgemeine Wertmaßstäbe beachtet, sachfremde Erwägungen vermieden und die Verfahrensvorschriften richtig angewandt worden sind (vgl. BVerwGE 59, 213 [BVerwG 13.12.1979 - 5 C 1/79]; 60, 245 [BVerwG 26.06.1980 - 2 C 8/78]; 62, 330 [BVerwG 23.06.1981 - 1 C 78/77]).

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß Beurteilungsermächtigungen auch im Schutzbereich dieses Grundrechts nicht ausgeschlossen sind (vgl. BVerwGE 56, 31 [BVerwG 07.06.1978 - 7 C 63/76] mit weiteren Nachweisen), weil ihm regelmäßig nichts dafür zu entnehmen ist, wer das Vorliegen an sich verfassungskonformer Voraussetzungen zu beurteilen hat und wie weit der gerichtliche Rechtsschutz gegenüber solchen Beurteilungen reicht (BVerwGE 59, 213 [BVerwG 13.12.1979 - 5 C 1/79]).

    Dies gilt verstärkt dann, wenn die Entscheidung einem hierfür besonders fachkundigen und sinnvoll zusammengesetzten Gremium übertragen ist (s. etwa BVerwGE 57, 130 [BVerwG 01.12.1978 - 7 C 68/77]; 59, 213 ; 61, 176 ; 62, 330 ).

  • VG Hamburg, 19.02.2015 - 7 K 5146/14

    Wertermittlungsspielraum des Gutachterausschusses für Grundstückswerte;

    Das Bestehen eines solchen Beurteilungsspielraums wird insbesondere angenommen, wenn der Entscheidung eine wertende und vorausschauende Beurteilung von Entwicklungen, die keine eindeutige Lösung zulassen, zugrunde liegt und diese Entscheidung einem weisungsunabhängigen Gremium von Sachverständigen übertragen ist, welches bei seiner wertenden Entscheidung Gewähr für eine besondere fachliche Kompetenz und Ausgeglichenheit bietet (BVerwG, Urteil vom 25.6.1981, 3 C 35/80, BVerwGE 62, 331; BVerwG, Urt. v. 24.11.2010, 6 C 16/09, BVerwGE 138, 186; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 13.12.1979, 5 C 1/79, BVerwGE 59, 213; BVerwG, Urt. v. 16.5.2007, 3 C 8/06, BVerwGE 129, 27).
  • BSG, 02.09.2009 - B 6 KA 21/08 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Sonderbedarfszulassung - Beurteilung des

    In diesem Bereich ist kein Raum für die Annahme eines Beurteilungsspielraums; dies entspricht - entgegen der Ansicht des Beklagten - der Rechtsprechung sowohl der Sozial- als auch der Verwaltungsgerichte (zum Beurteilungsspielraum als Frage des materiellen Rechts und nicht des Verfahrensrechts s zB BVerwGE 59, 213, 215 f; im selben Sinne BSGE 95, 199 = SozR 4-2500 § 106 Nr. 11, jeweils RdNr 36).
  • BVerwG, 03.03.1987 - 1 C 16.86

    Beurteilungsspielraum der Bundesprüfstelle und Kunstvorbehalt

    Auch andere Senate des Bundesverwaltungsgerichts haben aus denselben Erwägungen wie der erkennende Senat Beurteilungsspielräume anerkannt (vgl. BVerwGE 59, 213 ; 62, 330 ; 72, 195 ).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind Beurteilungsermächtigungen im Schutzbereich von Grundrechten nicht ausgeschlossen (vgl. BVerwGE 56, 31 ; 59, 213 ; 72, 195 ) .

  • BVerwG, 26.03.1981 - 3 C 134.79

    Krankenhausbedarfsplan - Bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung -

    im Rahmen einer berufsrechtlichen Regelung sich ein Gremium fachlicher Experten - gegebenenfalls unter Vorsitz eines Volljuristen, der irrationalen oder sachfremden Erwägungen entgegenwirken soll - über eine bestimmte Frage zu einer ausgeglichenen Mehrheitsentscheidung durchringen und zugleich "letztverbindlich" - also nur in Grenzen gerichtlich kontrollierbar - entscheiden soll (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 5 C 1.79 - Buchholz 431.1 Architekten Nr. 3).
  • BVerwG, 28.11.1980 - 2 C 27.78

    Beamtenbewerber - Prognose der Verfassungstreue - Verfassungsordnung -

    Die dem Dienstherrn bei der generellen Eignungsbeurteilung eingeräumte Beurteilungsermächtigung, gegen die aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG keine durchgreifenden Bedenken hergeleitet werden können, findet ihre Berechtigung sowohl in der größeren Sachnähe der Verwaltung zur Auswahl und Führung ihres Personalkörpers als auch - praktikabilitätsorientiert - in der Unvertretbarkeit der einzelnen in Personalangelegenheiten abzugebenden wertenden Urteile (vgl. auch BVerwGE 56, 31 [47]; 59, 213 [216 ff.]).

    Auch Art. 12 Abs. 1 GG schließt die Einräumung einer Beurteilungsermächtigung nicht aus (vgl. BVerwGE 56, 31 [47]; 59, 213 [218 ff.]).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.1995 - 9 S 903/93

    Gerichtliche Überprüfbarkeit der Entscheidung des Eintragungsausschusses über die

    Es spricht zwar viel dafür, ein solches Überdenkungsverfahren auch für die Entscheidung des Eintragungsausschusses für erforderlich zu halten, weil die Beurteilung der Berufsbefähigung eines Bewerbers für die Eintragung in die Architektenliste nicht wesensmäßig verschieden ist von der Prüfung eines Hochschulabsolventen (BVerwG, Urteil vom 13.12.1979, Buchholz 431.1 Nr. 3 = BVerwGE 59, 213; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.6. 1975 - IX 340/73 -).

    Dies steht nicht im Widerspruch zu den vom Verwaltungsgericht unter Bezug auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats dargelegten verfassungsrechtlichen Anforderungen aus Art. 12 Abs. 1 GG (BVerwG, Urteil vom 13.12.1979 a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 26.6. 1975 - IX 340/73 - und vom 25.7.1978 - IX 39/78 -), wonach der Nachweis der Befähigung zur gestaltenden Planung zum Schutz des Städte- und Landschaftsbildes vor Verschandelung geboten ist.

    Ebenso hat das Bundesverwaltungsgericht keine Verkennung des Bewertungsmaßstabs darin gesehen, daß der Eintragungsausschuß vorgelegte Planungen für Wohnhäuser mit der Begründung für nicht ausreichend gehalten hatte, sie entsprächen in Grundriß und Ansicht denjenigen Zeichnungen, die in Mitteilungsblättern der Bausparkassen zu finden seien (BVerwG, Urteil vom 13.12.1979, a.a.O. letzter Absatz).

    Auch der Senat hält es in Abkehr von seiner früheren Rechtsprechung (a.A. auch noch BVerwG, Urteil vom 13.12.1979 a.a.O.) für geboten, die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten und vom Bundesverwaltungsgericht nachvollzogenen und präzisierten Grundsätze für die gerichtliche Überprüfung von Prüfungsentscheidungen (BVerwG, Urteile vom 24.2.1993 a.a.O.) auf die Entscheidung des Eintragungsausschusses gemäß § 4 Abs. 3 ArchitG entsprechend anzuwenden mit der Folge, daß fachwissenschaftliche Urteile des Eintragungsausschusses gerichtlich voll überprüfbar sind (sogenannter Antwortspielraum des Prüflings).

  • BVerwG, 25.06.1981 - 3 C 35.80

    Landeskulturelle Werte - Saatgutsorte - Verwaltungsgerichtliche Kontrolle -

  • BVerwG, 28.11.1980 - 2 C 37.79

    Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung einer Eignungsbeurteilung des

  • BVerwG, 31.03.1987 - 1 C 32.84

    Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Wohnsitzverlegung -

  • BVerwG, 10.12.1986 - 7 C 60.84

    Private Grundschule - Besonderes pädagogisches Interesse - Entscheidungsspielraum

  • BVerwG, 17.02.1984 - 5 B 90.82

    Eintragung eines Bewerbers ohne Hochschulabschlussprüfung in die Architektenliste

  • VG Berlin, 06.04.2016 - 24 K 238.15

    Erteilung einer tierschutzrechtlichen Erlaubnis, gewerbsmäßig für Dritte Hunde

  • BVerwG, 23.06.1993 - 11 C 12.92

    Gleichwertigkeit von Ausbildungsstätten (auf BAföG bezogen)

  • BVerwG, 09.04.1987 - 1 C 36.85

    Aufenthaltsberechtigung - Ausländischer Arbeitnehmer - Anerkennung - Rückkehr ins

  • BVerwG, 28.01.1982 - 5 B 149.80

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Revisibilität einer

  • BVerwG, 25.06.1981 - 3 C 40.80

    Voraussetzungen für die Eintragung in die Sortenliste (hier: Kartoffelsorte Götz)

  • OVG Bremen, 17.11.2015 - 2 A 320/13

    Eintragung in die Architektenliste setzt Berufserfahrung als Planer voraus!

  • VG Freiburg, 27.11.2001 - 4 K 61/99
  • BSG, 29.10.1986 - 6 RKa 32/86
  • BVerwG, 23.06.1993 - 11 C 11.92

    Förderung der Ausbildung zum Klassenlehrer an Waldorfschulen - Anforderungen an

  • BVerwG, 19.05.1993 - 1 B 191.92

    Nichtzulassung einer Revision - Eintragung in die Architektenliste im gesamten

  • BVerwG, 03.03.1987 - 1 C 17.86

    Jugendschutz - Jugendgefährdung - Bundesprüfstelle - Beurteilungsspielraum

  • LSG Sachsen, 13.04.1999 - L 5 RA 163/97

    Rentenversicherungspflicht eines freiberuflichen Dozenten; Auslegung und

  • BVerwG, 26.02.1986 - 2 B 47.85
  • BVerwG, 17.01.1980 - 5 C 7.79

    Freiheit richterlicher Überzeugungsbildung - Feststellung maßgeblicher Umstände -

  • BSG, 22.05.1984 - 6 RKa 16/83
  • BVerwG, 19.01.1984 - 3 C 45.81

    Krankenhauspflegesatz - Vorkalkulatorische Ermittlung - Notwendige Selbstkosten -

  • BVerwG, 09.04.1987 - 1 C 78.86

    Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsberechtigung - Einfügen in das soziale

  • BVerwG, 09.04.1987 - 1 C 23.86

    Rechtsmittel

  • BSG, 23.05.1984 - 6 RKa 2/83

    Widerruf der Beteiligung - Leitender Krankenhausarzt - Gerichtliche

  • BSG, 30.10.1998 - B 6 KA 39/98 B

    Verfahrensfehler wegen Mißachtung des Beurteilungsspielraumes des

  • BVerwG, 09.04.1987 - 1 C 24.86

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 29.03.1993 - 8 B 6.93

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 09.04.1987 - 1 C 37.86

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 24.09.1982 - 5 B 74.81

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 13.12.1979 - 5 C 3.79

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BVerwG, 09.04.1987 - 1 C 33.86

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 21.08.1990 - 1 B 104.90

    Widerruf der Eintragung in die Architektenliste - Anspruch auf Wiedereintragung

  • BVerwG, 09.04.1987 - 1 C 25.86

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 22.02.1984 - 5 B 163.82

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 23.01.1981 - 5 B 61.80

    Bewilligung des Armenrechts - Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

  • BVerwG, 15.09.1980 - 5 B 103.80

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Auslegung des

  • BVerwG, 16.06.1980 - 5 B 68.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • BVerwG, 15.01.1991 - 1 B 165.90

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Führen der

  • BVerwG, 01.02.1990 - 1 B 17.90

    Vereinbarkeit des Bayerischen Architektengesetzes (BayArchG) mit dem Grundgesetz

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 08.12.1988 - 12 A 191/88

    Voraussetzung für die Heranziehung des Halters eines Personenkraftwagens zur

  • BSG, 23.05.1984 - 6 RKa 1/83
  • OLG Schleswig, 12.04.1994 - 6 U 68/93
  • OVG Berlin, 29.09.1988 - PV Bln. 11.87

    Rechtmäßigkeit des Beschlusses einer personalvertretungsrechtlichen

  • BVerwG, 09.10.1985 - 5 CB 28.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Vorliegen von Gründen für eine

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.05.1982 - 8 A 73/81

    Gerichtliche Überprüfbarkeit der von einem Fachgremium übertragenen Beurteilung

  • BVerwG, 13.02.1981 - 5 B 2.80

    Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz durch Versagung einer Eintragung von

  • BVerwG, 06.02.1981 - 5 B 7.81

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Irrevisibilität von

  • VG Berlin, 29.04.1980 - 13 A 29.78

    Eintragung in die Architektenliste; Nachweis der Berufsbefähigung durch eigene

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